Also
wenn ihre eltern zusammenwohnen, im mom noch gemeinsam mit ihnen, dann bilden sie bezüglich des hartz vier anspruchs des vaters eine bedarfsgemeinschaft.um ehrlich zu sien, sehe ich schwarz für ihre eigene wohnung bzw. ihren auszug von zu hause. denn in dem fall müsste das hartz vier amt für ihre kosten aufkommen. ich kann mir nicht vorstellen, dass es so schwerwiegende gründe geben wird, dass ihnen dann mit 16 jahren der auszug gewährt wird.
sollte es schwerwiegende gründe geben, nehme ich an, dass sie unter obhut des jugendamtes fallen, die dnan die finanziellen angelegenheiten klären wird. allerdings ebzweifle ich dass ihnen die eltern unterhalt zahlen können, denn auch sie haben einen anspruch auf selbstbehalt.