Hallo zusammen, leider ist von meiner Freundin die Mutter verstorben. Der Steinmetz war bei denen vor Ort und sie haben einen Grabstein ausgesucht. Der Vertreter meinte, dass die meisten Steine 1x1 Meter haben und hat darauf hin die Preise berechnet. Die Familie hat dann die Auftragsbestätigung untershrieben. Der Vertreter hat sich danach gemeldet, dass der Friedhof sein OK gegeben hat aber die Maße 1x1,50 m sind und sich dadurch der Preis verändert. Meine Freundin hat ihm dann mitgeteilt, dass sie binne der 14 Tage zurück treten will dies sei bis zum 17.11.2018 möglich. Man teilte ihr mit, das es sich um einen Werksvertrag handelt und es sowas nicht gibt.
Stimmt das?
Ich hatte mit dem Vertreter telefoniert und er meinte, dass er sowas schade findet die Chemie hat gepasst und man nur zurück treten will weil man woanders einen günstigeren Stein bekommt. Und das dann eine Summe entsteht die man zahlen müsste wenn man vom Vertrag zurück tritt ihn kündigt.
Kann man den Vertrag nicht anfechten, da Irrtum im Prinzip, dass die Willenserklärung auf einer falschen Annahme beruhte.
Kennt sich damit jemand aus?