Du kannst jeden Anspruch
mit einem Mahnbescheid durchsetzen. Zumindest kannst du es versuchen. Das Mahngericht prüft in keinster Weise ob dein Anspruch zu Recht besteht oder nicht. Es prüft nur ob auf dem Antrag überall ein Kreuz ist wo eines hingehört.
Rein theoretisch kann ich dir heute einen Mahnbescheid schicken, dass ich von dir 5000,- bekomme. Wenn du dagegen nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegst, folgt der Vollstreckungsbescheid. Wenn ich diesen habe ist die Sache für dich generell gegessen. Es gibt schon noch eine Möglichkeit gegen einen VB vorzugehen, aber das ist nicht so einfach. Das nächste was dann kommt ist der freundliche Herr der sich mal deine pfändbaren Wertsachen ansieht.