Ich beschäftige mich schon die ganze Zeit mit Google, aber irgendwie werde ich noch nicht ganz schlau.
Wenn ich nun beispielsweise 18 Monate Elternzeit nehme und mir das Geld auf diesen Zeitraum aufsplitten lasse, soll das wohl gehen. Es steht immer wieder dabei, dass man mit Zustimmung des AGs in dieser Zeit bis 30 Std. arbeiten dürfte. Wird mir der Verdienst dann aber nicht vom Elterngeld abgezogen oder gekürzt?
Wofür wäre denn eine Elternzeit, wenn man sowieso arbeiten geht?
Die 12 "vollen" 67%-Satz-Elterngeld-Monate schließen ja die 8 Wochen nach Geburt ein, korrekt? Schließen sie auch die 6 Wochen VOR Entbindung ein?
Das ich also beispielsweise bei Inanspruchnahme von 12 Monaten Elternzeit insgesamt vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 nicht arbeiten gehen würde oder zzgl. den 6 Wochen?
Wird der 67%-Satz anhand meines letzten Gehaltes der 12 Monate berechnet oder auch anhand der Mutterschutz Zahlung (oder wie auch immer man das nennt) ab 6 Wochen vor Entbindung?
In Bezug allein schon wegen dem Elterngeld muss ich ja eine Steuererklärung abgeben und sollte mir vorab Geld zur Seite legen, da es als Einnahme gesehen und nachträglich versteuert wird. Krankenkasse zahlt glaub der AG für mich. Was ist mit den übrigen Sozialabgaben, die sonst so anfallen? Wer trägt die oder entfallen diese?
Soweit zu meiner Recherche. *seufz* ;-)