Individuelles Beschäftigungsverbot
" 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist."
Diese Regelung bietet dem Arzt die Möglichkeit zu bestimmen, welche Tätigkeiten im Hinblick auf individuelle körperliche Gegebenheiten der werdenden Mutter bzw. des ungeborenen Kindes eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter oder des Kindes darstellen können und deshalb nicht mehr ausgeübt werden dürfen. Der Entscheidungsspielraum des Arztes erstreckt sich von Beschränkung hinsichtlich Art, Umfang und Dauer bestimmter Tätigkeiten bis hin zum Verbot jeglicher Tätigkeit.
Von der Regelung werden neben den normalen Beschwerden der Schwangerschaft sowie typischen Symptome für die Gefährdung der Schwangerschaft auch pathologische Symptome wie unstillbares Erbrechen, schwangerschaftsbedingte Kreislaufstabilität, Schwangerschaftsallergie, Anämie, drohender Frühgeburt, Thromboseneigung, Zervixinsuffizienz, Schwangerschaftstoxikosen, aber auch psychische Belastungen durch eine Beschäftigung, die sich nachteilig auf den Verlauf der Schwangerschaft auswirken können, sowie besinders beschwerliche An- und Abfahrtswege erfasst. Die Arbeit, die nach ärztlichem Zeugnis nicht oder nur in beschränktem Umfang von der Schwangeren ausgeübt werden darf, kann zwar im allgemeinen als ungefährlich eingeschätzt werden, für die Schwangere auf Grund subjektiver Gegebenheiten jedoch zu Beschwerden führen, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden können. Dies kann z.b. schon bei Essensgerüchen der Fall sein.
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Das steht auf einem Blatt, was ich vom Regierungspräsidium Fachgruppe Mutterschutz für meinen Arzt bekommen habe. Da ich Probleme mit meinem Chef habe.
Hoffe es hilft dir weiter.
Capri