BV
auch wenn das Thema schon ein Jahr und älter ist, betrifft es ja auch andere, die z.Zt. in derselben Situation sind.
"...habt ihr vielleicht Hinweise, wie ich trotzdem (durch andere Stellen) ein Beschäftigungsverbot erhalten kann? Meine Chefin ist leider sehr uneinsichtig"
Die Arbeitsbedingungen sind ausschließlich Sache des Arbeitgebers. Du kannst froh sein, wenn du den kompletten Immunstatus hast, weil du und dein Kind dann maximal geschützt seid vor den betreffenden gefährlichen Infektionskrankheiten und Krankheitsfolgen, die dem Kind schaden könnten.
Was das Sitzen auf niedrigen Stühlen usw. betrifft, ja das musst du mit dem Arbeitgeber besprechen und ggf. beim Betriebsarzt vorbringen. Vielleicht kann man dir eine andere Sitzgelegenheit zur Verfügung stellen, und den Stress durch eine andere Arbeitsorganisation minimieren. Eine Schwangere muss und kann natürlich nicht dasselbe leisten wie eine Nichtschwangere. Und es darf ihr auch kein Druck auferlegt werden, eine bestimmten Arbeitsumfang in kurzer Zeit erledigen zu müssen.
Diese Dinge können und müssen geregelt werden. Das ist alles kein Grund ein BV anzustreben - und wie jemand anders schon sagte, es wäre Sozialbetrug, gleich ein BV durchdrücken zu wollen.
Sollte also der Arbeitgeber auf deine Bitten hin nicht einlenken, kannst du den Betriebsarzt und die Aufsichtsbehörde um Unterstützung bitten.
Was allerdings Übelkeit und Schwindel betrifft, das sind medizinische individuelle Probleme, für die der Frauenarzt zuständig ist. Er wird normalerweise ein befristetes BV oder eine Krankschreibung für 1-2 Wochen ausstellen, denn die Beschwerden können nach ein paar Wochen abklingen.