Eine freundin von mir hat geklaut und ja wie das halt so laeuft nach 8 mon. hat sie nun endlich einen brief erhalten da stanf drin : Von der Verfolgung habe ich mit Verfügung vom (Datum) gemäß 154 Abs. 1 Strafprozeßordnung abgesehen.
so eigentlich ist das thema och dann damit gegessen oder ??
heute hat sie (3wochen spaeter) einen weiteren erhalten
eine anklageschrift:
Der Letzte Satz in der Anklageschrift lautet: >"Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage, das Hauptverfahren zu eröffnen."< Da steht auch das ich >"Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen"< oder >"die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über Eröffnung des Hauptverfahrens zu beantragen"< innerhalb von 1 Woche machen kann.
was hat das jetzt zu bedeuten ? Ich weis nicht wie ich ihr helfen kann ? das wurde doch fallen gelassen wieso bekommt sie dann auf einmal sowas ?? Duerfen die das ueberhaupt ?
bitte nur nuetzliche antworten...danke =)