ACHTUNG
Wie schon mehrfach gesagt. Es wäre schön, wenn hier nur die schreiben, die auch Ahnung haben.
1. Die Forderung ist verjährt - wie schon richtig darauf hingewiesen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre und das war es dann.
2. Falsch wurde hier behauptet, dass eine einfache Mahnung die Verjährung unterbricht. Unterbrechen tut die Verjährung nur ein Mahnbescheid, das ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung. Und die hast Du bestimmt nicht bekommen.
Also: Nicht zahlen, sondern Verjährung ausdrücklich erklären.