Justiz hat doch etwas mit Recht zu tun, nicht wahr?
Gestern war ich beim Familiengericht, es ging darum, ob mein Exmann Unterhalt für unseren Sohn (fast 10) zahlen muss.
Er ist Anfang 50, arbeitet 40 Stunden in einem Supermarkt und verdient ungefähr genau so viel wie ich in meinem Teilzeitjob. Bei mir ist es so, dass ich für meinen Sohn und mich sorgen muss von diesem Geld. Sicher, hinzu kommen noch der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und das Kindergeld. Mein Exmann hat für seine Zweizimmerwohnung weniger Kosten als ich für die Dreizimmerwohnung. Auch hat er keine Kosten für seinen Arbeitsweg, denn sein Arbeitsplatz ist in 5 Minuten zu Fuß zu erreichen.
Bis gestern hatte ich ernsthaft gehofft, dass dieser Mann auch in finanzieller Hinsicht mal Verantwortung für seinen Sohn übernimmt.
Das, was ich gestern vor Gericht erlebt habe, war aber dann einfach nur alptraumartig. Es ging nur darum, ob der Kindesvater seinen heiligen Selbstbehalt hat. Wieviel Geld dem Kind zur Verfügung steht, war für den Richter absolut unwichtig. Er hielt es für nicht zumutbar, dass dieser Vater zugunsten seines Kindes auf etwas verzichtet. Für das Gericht ist es komplett unwichtig, mal die Situation des Kindes zu berücksichtigen. Der arme Vater arbeitet ja schließlich, es wäre eine Zumutung, sich noch nebenher Geld zu verdienen usw...
Tja, und ich habe gestern für mich den Entschluss gefasst, dass ich freiwillig keinen Gerichtssaal mehr betreten werde. Ich werde, sobald mein Kind ab nächstem Sommer die Ganztagsschule hier im Stadtteil besucht, beruflich durchstarten, werde das Examen zu meiner Nebenausbildung mit Auszeichnung bestehen und dann für mein Kind und mich aufkommen, so dass wir ein schönes Leben haben. Denn: Meine Nebenausbildung bereitet mich glücklicherweise auf einen Beruf vor, den ich von zu Hause aus ausüben kann.
Die Frage ist ja nur: Sollte bei derartigen Verhandlungen nicht erst einmal die Situation des KINDES beleuchtet werden, bevor sich um das Wohl der Eltern gesorgt wird?
Was meint Ihr zu dieser Geschichte?
LG Albatros_HH