Der Vater hat Rechte :BIEN:
Also was die Frau abgezogen hat, ist wirklich nicht die feine englische Art :NON: . Ich würde es nicht tun, aber da ist jede Frau anders.
Fakt ist, er ist der Vater des Kindes und hat damit ein Umgangsrecht, das er notfalls auch vor Gericht erstreiten kann. Ein Umgangsrecht eines Elternteils kann nur untersagt werden, wenn damit eine potentielle Gefahr für das Kind entsteht.
Das er Unterhaltspflichtig ist, ist logisch. Kann er selber nicht für den Unterhalt aufkommen, dann muss das Amt in Form von Unterhaltsvorschuss in die Breche springen. Dieses Geld kann dann das Amt vom Vater später zurückfordern.
Hoffe meine Antwort war hilfreich.