ELIXIA lehnt Kündigung ab - Prozess auch gewonnen !!!
Prozess gegen ELIXIA gewonnen:
Ausserordentliche Kündigung im Fitnessstudio wegen Krankheit
Urteil:
Amtsgericht Oberhausen AZ: 37 C 968/06 vom 4.7.2007
611 ff. insbesonders 626 BGB sind auf Grund des Vertrages mit dem Fitnessstudio anwendbar.
nach Palandt Putzo 626 BGB Randnummer 37 ff.,
und NJW RR 2003 Seite 1694
Liebe Leser,
immer wieder gibt es Probleme, wenn Verträge in Fitnessstudios aus gesundheitlichen Gründen ausserordenlich gekündigt werden müssen.
So ist es mir geschehen. Ich hatte einen Vertrag mit der Fitness Company ELIXIA Oberhausen mit Stammsitz in Berlin. Mein Arzt hatte mir auf Grund von akuten Bandscheibenproblemen, dauerhaft allen Sport untersagt. Meinen noch 10 Monate laufenden ELIXIA-Vertrag habe ich dann unter Berufung eines ärztlichen Attest, sofort gekündigt.
Inhalt des Attestes zum Rat des Arztes:
"Dauerhaft haben belastende Sportarten zu unterbleiben, vom Fitnesssport wird dringend abgeraten. Auf Grund akuter Beschwerden haben,
Kraftsport, gymnastische Übungen und rückenstabilisierende Maßnahmen zu unterbleiben und sind unzumutbar"
(Wichtig: Das Attest muss eine Aussage über die Krankheit machen. Bei mir wurde sogar der Arzt vom Gericht vorgeladen!!! Bitte besprechen sie das alles mit ihrem Arzt, bevor er das Attest ausstellt. Je mehr über die Krankheit und Prognose drin steht um so besser und einfacher für den Richter!!!)
Nun zeigte sich, das ELIXIA in Wirklichkeit seine "Wirtschaftlichen Interessen" vor "Gesundheitliche Interessen" stellt und das als Fitnesscompany. Die absolute Frechheit war, das man zwei klare und deutliche Atteste meines Arztes ignorierte. Dann sogar noch eine eigene Ferndiagnose stellte und somit auf den laufenden Vertrag bestand. Zwei Monate buchte ELIXIA weiter von meinem Konto ab. (die Beträge habe ich zurückbuchen lassen). Schließlich drohte man mir mit einem Inkassounternehmen.
Durch dieses Inkassounternehmen veranlasst, erhielt ich dann einen gerichtlichen Mahnbescheid. Auf Grund der hohen zu erwartenden Kosten fühlte ich mich schon sehr genötigt. So blieb mir nicht anderes übrig, als einen Anwalt aufzusuchen. Das war alles im Mai 2005. Ich habe mir dann gesagt, Sekt oder Selters und ich war sauer weger der Behandlung durch ELIXIA. Die wollten mich als ehemaliger Kraftsportler auf die YOGA Schiene setzen, auch dürfte ich die Sauna weiter nutzen etc., alles das, was mich aber überhaupt nicht interessiert und was von meinem Arzt untersagt war. Absolut ignorant und so hört bei Geld, die Freundlichkeit des WellnessUnternehmens auf. Das ist ELIXIA!!!
Am 4.6.2007, nach über 2 Jahren und 2 Gerichtsterminen, (bei denen meine Ärztin nicht nur schriftlich befragt wurde, sondern
sie wurde sogar durch die Richterin in den Zeugenstand gerufen) wurde endlich vom Amtsgericht Oberhausen das Urteil
gesprochen.
Die ELIXIA Klage wurde abgewiesen!!! AG Oberhausen Kz: 37 C 968/06 verkündet am 4.6.2007
Wie sie erlesen mögen, war das alles ein lang währender und nervenaufreibender Prozess.Ich weiß, dass es viele Fitnessclubs gibt,
die auf ähnliche Art und Weise ihre Mitglieder einschüchtern um so einen Rechtsstreit mit dem Kunden zu umgehen.
Ich möchte allen hier Mut machen - sich zu wehren !!! Und ich frage mich, warum jedes Amtsgericht für sich urteilt.
Warum gibt's es kein generelle BGH Urteil, das so etwas regelt.
Sollten Sie Interesse haben, stelle ich Ihnen gerne das Urteil zur Verfügung !
ELIXIA kann ich aus diesem Grund nicht weiterempfehlen - auch ist der Mitgliedspreis viel zu hoch - nur meine persönliche Meinung. Über die Ignoranz und wie ELIXIA seine "Kranken Mitglieder" behandelt, bin ich entsetzt.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung:
Mail: Rainer_Schk@yahoo.de