... würde auf meinen Kündigungsschutz bestehen!
Hallo! Es tut mir total leid, dass Du das hier durchmachen musst :TRISTE:
Hier ein Ausschnitt aus dem Netz, der Dir vielleicht helfen kann:
"Kündigungsschutz bei Schwangerschaft - Auf was man unbedingt achten muss
Während der Dauer einer Schwangerschaft sind Sie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach 9 Mutterschutzgesetz darf Ihnen der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt nicht kündigen. Dieses Kündigungsverbot greift aber nur ein, wenn Ihr Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm diese innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen."
Somit wäre die Kündigung also unwirksam. Ich würde den Arbeitgeber schnellstmöglich schriftlich darüber informieren, dass eine Schwangerschaft besteht. :!!!: :!!!: :!!!:
Das mit dem Kündigungsschutz kommt aber auch auf die Größe des Betriebes, etc. an. Wie groß ist denn die Firma in der Du arbeitest? Hattest Du einen unbefristeten Vertrag? :?:
Ein BV wird vom Arzt nur dann ausgestellt, wenn es durch die Arbeit zu einer Gefährdung von Mutter oder dem ungeborenen Kind kommen kann. Und wenn Du krank geschrieben wirst, z. B. wegen der psychischen Belastung, die es für Dich bedeuten würde, wenn Du wieder zur Arbeit gehst, hast Du später Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes, da nach 6 Wochen Krankheit die KK ja Krankengeld (was ja viel weniger ist als Dein jetziges Gehalt) zahlt und dies (wenn die Erkrankung nicht auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist, was bei einer psychischen Belastung ja der Fall wäre) in der Berechnung des ETG miteinbezogen wird.
Also alles in allem eine verzwickte Situation....
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
LG Sunny
.