Hab da was gefunden:
Das Landeserziehungsgeld bleibt als wichtige familienpolitische Leistung des Landes erhalten. Es wird vorgezogen und als Anschlussleistung an das Bun-deselterngeld gewährt.
Durch Anhebung der Einkommensgrenzen von 16.500 für Paare bzw. 13.500 für allein erziehende Eltern auf 25.000 bzw. auf 22.000 für Ge-burten ab 1. Januar 2009 werden rd. 63 % der Eltern und damit nahezu so viele Eltern wie im Jahr 1989 erreicht.
Die maximalen individuellen Leistungshöhen der Geldleistung werden um jeweils 50 gesenkt, um die Anhebung der Einkommensgrenzen zu finanzie-ren und andererseits das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts nicht zu gefähr-den.
Durch die Koppelung der Leistung an die Durchführung der Vorsorgeunter-suchungen U 6 (bei Leistungsbeginn zwischen dem 13. und 24. Lebensmo-nat) bzw. U 7 (bei Leistungsbeginn zwischen dem 25. und dem 29. Lebens-monat) wird die Gesundheitsprävention als zusätzliches neues Ziel des Lan-deserziehungsgeldgesetzes etabliert; die Eltern werden an die Durchführung der Untersuchungen erinnert und erhalten einen finanziellen Anreiz.
Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit einer Anpassung der Einkommens-grenzen durch Rechtsverordnung vor. Damit wird einer langjährigen Forde-rung des Freistaats Bayern für das Bundeserziehungsgeld Rechnung getragen und sichergestellt, dass dauerhaft rd. 63 % der Eltern Landeserziehungsgeld erhalten.
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