anca_12881714Gesamtschuldnerschaft?
Natürlich ist er, wenn ihr beide den Vertrag unterschrieben habt genauso zur Zahlung verpflichtet wie du, ABER: normalerweise bilden 2 Mieter eine Gesamtschuldnerschaft, was heißen soll, ihr seid beide verpflichtet zu bezahlen, der Vermieter jedoch, darf sich aussuchen von wem er das Geld fordert. Bekommt er also das Geld nicht (oder nicht komplett), haftet jeder Mieter einzeln für die gesamte Miete und der Vermieter darf er sich aussuchen, wen von euch beiden er zur Zahlung verpflichten möchte. Die Mieter müssen sich dann selbst untereinander (im Innenverhältnis) ausgleichen, sofern einer für den Mietanteil des anderen in Anspruch genommen wurde.
Dahinter steht der Gedanke, dass dem Vermieter, als Drittem, bei Problemen im Innenverhältnis kein Nachteil erwachsen soll.
Also, nochmal im Mietvertrag nachlesen, was da genau im Falle des Verzugs vorgesehen ist.
LG