Mahnbescheid
Hallo Kerstin,
also Dir können Sie gar nichts holen, du bist ja nicht der Zahlungspflichtige, sondern er.... er muß nun erstmal den Mahnbescheid anerkennen.... abgesehen davon, es dauert doch was, bis son Ding ins Haus flattert, hat er denn vorher nichts unternommen, um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen?
Er muß allemal mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und die Verhandlungen aufnehmen, er muß denen irgendeine Rate anbieten und wenns erstmal nur zehn oder zwanzig Euro sind. Bekommt er denn kein Arbeitslosengeld?
auf jeden fall muß er reagieren und sich mit denen in Verbindung setzen, es ist völlig schwachsinnig, es wegen 700 Euro bis zum Offenbarungseid /eidesstattliche Versicherung kommen zu lassen und sich damit alles zu verbauen.
Und nein, nicht du bist diejenige, die hier zahlen muß, sondern er und er muß nun sich in Bewegung setzen und das klären, schlimm genug, das er es überhaupt so weit hat kommen lassen. Dem müssen ja wohl einige Mahnungen und Erinnerungen vorangegangen sein, auf die er dann nicht reagiert hat. Mit jedem Gläubiger kann man reden, nur wenn man den Kopf in Sand steckt, kommts soweit bis Mahnbescheid und dann wenn man immer noch nicht reagiert zum EV...
also... er soll sich bitte erheben und sich drum kümmern, wenn er arbeitslos ist, hat er zeit dazu, Du hingegen arbeitest, also bist Du auch nicht hier gefordert, was zu tun, sondern ER.
Grüssle Noname