Hallo Ihr Lieben,
ich möchte mein Anliegen kurz schildern, vllt. kann mir hier jemand helfen. Bei den Behörden werde ich nur von Pontius nach Pilatus geschickt und keiner kennt sich richtig aus.
Ich lebe mit meinem Baby (geb. im Aug. 09) in Österreich, wir haben hier unseren Hauptwohnsitz.
Wir sind österr. Staatsbürger und ich erhalte von Österreich auch mein Elterngeld und die Familienbeihilfe.
Soweit alles gut. Nun habe ich seit 1. Sept. 09 einen 400,- Eurojob (geringfüg. Beschäftigung) in Deutschland.
Vor der Schwangerschaft war ich in Österreich versichert und habe sozusagen in Deutschland nichts in den "Topf" eingezahlt.
Ich habe diese "Geringfügige Beschäftigung" dem zuständigen Herrn von meiner Sozialversicherungsanstalt gemeldet.
Er hat mir mitgeteilt, dass ich sicherstellen muss, dass ich in Deutschland keinen Anspruch auf Elterngeld habe, damit mein Leistunsanspruch in Österreich aufrecht bleibt.
Anscheinend ist das Land in welchem ich arbeite dafür zuständig diese Gelder zu zahlen bzw. das eine Beschäftigung einen Leistungsanspruch auslöst?! Und nicht das Land in welchem ich lebe?!
Er hat mir gesagt, dass ich eine schriftliche Erklärung benötige, dass ich Deutschland keinen Anspruch auch Elterngeldleistung habe (bzw. Anspruch habe), damit ich hier meine Zahlungen weiterhin erhalte.
Wer weiß Bescheid, megakompliziert. Welche Stelle kann mir helfen?
Bin dankbar für Antworten.