Erziehungsgeld und Elternzeit
Ich glaube Du verwechselst Erziehungsgeld/Elternzeit.
Das Erziehungsgeld wird je nach Einkommen entweder für 1-2 Jahre oder eben garnicht gezahlt.
Die Elternzeit kann flexibel mit dem Unternehmen, in dem man eingestellt ist, vereinbart werden.
Man kann bis zu 3Jahre nehmen, sich aber auch auf 1 Jahr oder 2 Jahre einigen.
Ein Gesetzesänderung oder unterschiedliche Bundeländer-Gesetze gibt es nicht!
Die 3 Jahres-Regelung gilt in Gesamt-Deutschland.
Wenn Du 2,5 Jahre Elternzeit beantragt hast, dann muss Dein Chef Dich nicht vor dieser Zeit wieder einstellen. Er hat ja auch für eine Ersatzkraft gesorgt, die in der Zeit Deinen Job erledigt und für diese Kraft evlt auch einen Zeitvertrag vereinbart.
Was Du machen kannst: Du kannst Dir von Deiner Firma die Genehmigung holen, dass Du in einem anderen Unternehmen einen Nebenjob machen kannst und Dich dann für das halbe Jahre anderweitig bewerben.
Gruss, Ivy