ngaio_20401798Hallo,
Dein Thread ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht schaust Du ja doch ab und an nochmal hier rein.
Zuerst mal - Dein Kleiner ist in einer Pflegefamilie?
Ging das Ganze damals übers Familiengericht? Oder war das die Entscheidung alleine des Jugendamtes, der Du dann "zugestimmt" oder vielleicht auch einfach nur nicht widersprochen hast?
Hattest Du denn einen Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht)?
Hast Du jetzt einen?
Ich denke, dass Du einen solchen brauchst, weil es allein sehr schwer ist gegen das Jugendamt anzukommen.
Falls es am Finanziellen scheitern sollte .- man kann sich auch kostenlos beraten lassen.
Dazu muß man sich einen sog. Beratungshilfeschein beim Amtsgericht (dort die Rechtsantragsstelle) besorgen.
Auch vor Gericht ist eine kostenlose Vertretung durch einen Anwalt über sog. Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe möglich.
Wem gegenüber hast Du es denn angesprochen, dass Du häufiger Kontakt zu Deinem Kleinen haben möchtest? Nur gegenüber der Pflegemutter oder auch direkt gegenüber dem Jugendamt?
Falls noch nicht gegenüber dem Jugendamt, solltest Du das noch nachholen, am besten schriftlich. Auch hierbei würde Dir aber ein Anwalt helfen.
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