Kaution
Gesetzlich zulässig sind max. 3 Nettokaltmieten. Die Kaution ist in Anlehnung an ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Wichtig ist auch die getrennte Anlage vom Vermögen des Vermieters.
In der Regel ist die Verpfändung eines eigenen Sparbuches möglich (beste Variante, hier kann sich jeder selber die Bank mit den besten Zinskonditionen aussuchen und der Vermieter hat den Zugriff, muss aber erst die Verpfändung beanspruchen, d.h. er erhält zwar bei Beanspruchung das Geld, jedoch informiert die Bank den Sparinhaber darüber und gewährt i.d. Regel vier Wochen, bevor es zur Auszahlung an den Vermieter kommt). Achtung, nicht alle Banken bieten die Sparbuchverpfändung an, meist nur die eigene Hausbank. Weiterhin kann die Kaution bar geleistet werden (aber Achtung, landet diese auf ein Konto der Verwaltung und geht diese Pleite steht man schnell auf der Liste der Gläubiger), manche Vermieter erlauben auch Abtretungserklärungen von Bausparverträgen u.a. risikolosen Anlageformen. Wichtig ist, dass der gesamte Zinsgewinn stehts komplett zu Gunsten des Mieters gehen muss (Achtung keine Auszahlung, sondern Aufstockung der hinterlegten Sicherheit!).
Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter max. 6 Mon. Zeit die Kaution abzurechnen, die 6 Mon. auch nur dann in voller Höhe, wenn er z.B. Faktoren die die Abrechnung verzögert haben nicht selbst verschuldet hat.
Sollten weitere Fragen bestehen biete ich eine rechtsunverbindliche Fachhilfe an.