Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage...
Ich habe meine Wohnung zum 30.04.2010 gekündigt....3 Monatsfrist also eingehalten. Ich habe Mitte Januar auf schriftlichem Weg per Einschreiben Rückschein gekündigt.
Vor Weihnachten habe ich ihn bereits telefonisch über die kommende Kündigung informiert, wobei wir so verblieben sind, das er sind Anfang Januar nach seinem Urlaub mit mir in Verbindung setzt. Leider ist dies bis heute nicht geschehen, also habe ich die Kündigung schriftlich auf den Weg gemacht.
Mein Vermietet befindet sich häufig im Ausland und jetzt weiß ich nicht, ob ihn die Kündigung erreicht....bis jetzt keine Rückmeldung. Auf der Post sagte man mir, wenn er das Einschreiben nicht innerhalb 8 Werktagen abholt, wird es an mich zurück gesandt.
Wie verhält sich dann nun.....im Internet finde ich verschiedene Meinungen.
Wann gilt das Schreiben als zugestellt.....und habe ich als Mieter Pech, wenn der Vermieter nicht anwesend ist??? Reicht vielleicht auch die Bestätigung über den Versand der Kündigung??
Was kann ich tun, wenn das Einschreiben tatsächlich zu mir zurück kommt......ich muss die Wohnung zum 30.04. kündigen!!!
Bin leider nicht beim Mieterschutzbund odetr Rechtschutz Mitglied.....daher die Frage an euch.....und vielleicht gibt es ja tatsächlich jemanden der mir helfen kann!!!
GLG