Sofort zum Mieterverein !!!
Heftig !
Dein EX-Vermieter ist ja dreist !!!
Keine der angegebenen Positionen hat was in einer Betriebskostenabrechnung zu suchen und nichts davon kann Dein Vermieter von Dir verlangen. Alles sind seine Kosten !
1. Die Nutzung der Einbauküche zu berechnen ist Schwachsinn. Wäre es vorher abgestimmt geworden, hätte der Vermieter es monatlich in der Nettomiete mit draufschlagen müssen. Aber im Nachhinein sowas zu verlangen, geht nicht.
Heizkörper und Wände in Deiner Wohnung streichen gehört ebenfalls nicht in die Abrechnung. War denn ein Anstrich notwendig? Du schreibst Du hast die Wohnung ordentlich übergeben. Hätte der Vermieter etwas bemängeln wollen, hätte er mit Dir eine Endabnahme machen müssen und Mängel in einem Protokoll auflisten müssen. Also- auch hier ist er nicht im Recht.
Dir die Kosten für die Treppenhausreinigung aufzubrummen ist ebenfalls Schwachsinn. Das ist Instandhaltung und fällt zu Lasten des Vermieters.
Genauso ist es mit den Fenstern von außen. Bzw. wenn er die Malerarbeiten der Fenster von Innen meint, hätte auch dies wieder in einem Übergabeprotokoll (bei Auszug) vermerkt werden müssen.
Auch auffällig ist ja, dass die Kosten genau 400 Eur betragen ;-)
Geh am Besten ganz schnell zu einem Mieterverein (Gelbe Seiten), zu einem Anwalt oder einer öffentlichen Rechtsberatung. Du hast Anspruch auf Deine volle Kaution.
Schreib mal was draus geworden ist.
Gruss, Ivy