Leider nicht ganz richtig. Die Kündigungsfrist verlängert sich nur für den Vermieter, für den Mieter beträgt sie immer 3 Monate, falls kein Kündigungsverzicht oder ein Zeitmietvertrag vereinbart wurde.
Also im Mietvertrag nachlesen und wenn es ein unbefristeter Vertrag ist, dann bis zum 3. Juli beweisbar schriftlich kündigen. Beweisbar könnte ein Einwurfeinschreiben sein, das ja der Briefträger mit seiner Unterschrift bestätigt.