Hallo...
...mal abgesehen, dass ich mich grad tierisch über deinen Freund aufregen könnte....
ist dein Vermieter leider im Recht. Es handelt sich hierbei um eine außßerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach 543 Abs.2, Satz 3b, dass heißt, du bist über einen Zeitraum der sich über mehr als 2 Monate (Beginn 2008) erstreckte in Mietverzug gekommen, der 2 Monatsmieten übersteigt. Dann muß auch keine Mahnung erfolgen.
Der Kündigungsgrund fällt weg, wenn du die Mietrückstände möglichst sofort ausgleichst. Solltest du das finanziell nicht packen, dann sprich mit deinem Vermieter, ob er dir hier auch eine Ratenzahlung gewährt. Wichtig ist aber, dass du in Zukunft dafür sorgst, dass die Mietzahlungen pünktlich und vollständig beim Vermieter eingehen.
Viel Erfolg und alles Gute