Mehrere Vertragspartner
Hi.
Alle Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch. Jeder von Euch beiden kann vom Vermieter für die volle Höhe an Mietrückständen, etc. haftbar gemacht werden.
Sollte der Vermieter bestehende Rückstände mit der Kaution aufrechnen, so hat er das Recht auf Auffüllung der Kaution, ggf. auch auf dem Klageweg. Erfahrungsgemäß wird die Kaution begleitend zur Zahlungs- und Räumungsklage oder nach erfolgter Räumung beansprucht.
Die Entlassung eines Vertragspartners bedarf der Zustimmung des anderen Vertragspartners und des Vermieters, wobei letzterer das Einkommen des verbleibendes Vertragspartners prüfen wird und sich gut überlegt ob er einen haftenden Vertragspartner entlässt.
Im Falle einer Ehe könnte mit Scheidung eine Entlassung aus dem Mietvertrag gerichtlich erwirkt werden. Abweichend ist es bei Lebensgemeinschaften schwieriger.
Die Stornierung der Lastschrifteinzugsermächtigung hilft Dir nicht. Du und er habt weiterhin vertragsgemäß die Miete zu entrichten, egal ob durch manuelle Zahlung oder Einzug.
Kontaktiere den Vermieter, schildere die finanzielle und persönliche Lage und suche begleitend den Kontakt zum Mitbewohner. Sollte er in der Lage sein die Wohnung alleine zu halten wäre dies naheliegend, sollte er die Wohnung ebenso wie Du nicht alleine finanziell aushalten können, so droht Euch u.U. die Privatinsolvenz bzw. eine spätere Titulierung der Rückstände seitens des Vermieters (Titel sind 30ig Jahre lang vollstreckbar). Er sollte über die Konsequenzen seiner Sturheit informiert werden.
Im Falle der fristlosen Kündigung wg. Mietrückständen könntest Du ausziehen, die Schlüssel dem Vermieter zurückgeben und der Vermieter müsste Räumungsklage gegen den Mitbewohner erheben.
Beachtet bitte, dass neben Mietrückständen auch Kosten für unterlassene und fällige Schönheitsreparaturen erhoben werden können und das eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher sehr kostenaufwendig ist.
Bedenkt, dass jede Klage Zeit beansprucht, Zeit in der Mietrückstände anfallen können.
Mfg
Bjö. (Kaufm.i.d.Grundstücks-u.Wohnungswirtschaft)
Ps. bei Fragen bitte mailen