Hallo,
wir konnten uns vor einiger Zeit eine Wohnung nur im Dunkeln anschauen. Da es für uns vor Ort die bestmöglichste Lösung ist, haben wir der Hausverwaltung, die den Vermieter vertritt mündlich zugesagt. Bei einer weiteren Besichtigung der Wohnung sind uns nun einige Mängel aufgefallen und wir sind uns nicht mehr sicher, ob wir die Wohnung mieten wollen.
Ist die mündliche Zusage gegenüber der Verwaltung nun bindend?
Laut Mietvertrag, den wir natürlich noch nicht unterschrieben haben, wird die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben.
Nun ist natürlich die Frage, wie man "renovierter Zustand" interpretiert.
Vielleicht kann uns jemand sagen, ob wir der Verwaltung nun einfach wieder absagen können?!?!
Vielen Dank