Soweit ich weiß....
... dürfen abgemeldete Autos nich nur am Straßenverkehr nicht teilnehmen, sondern auch nicht auf öffentlichen Parkplätzen stehen.
Jetzt ist hier die Frage, ob die Einfahrt öffenltich ist. Eigentlich nicht, da ja Eigentum des Vermieters, das er weiter vermeitet hat.
Darf er den Stellplatz mir nichts Dir nichts kündigen? Oder muss er eine Kündigungsfrist einhalten? Oder macht er das nur, weil ein abgemeldetes Auto nicht "schick" aussieht (das kann ich allerdings etwas verstehen).
Auch mein Rat: beim Mieteschutzbund nachfragen.
LG
Pluster