Unterhalt zahlen muß er weiterhin
Ein Mitsprache Recht,hat er aber,wenn ihr gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht habt auch bei diesem Umzug,er kann eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, wenn er darauf besteht, dass die Kinder nicht umziehen sollen.
Ich gebe auch zu bedenken,das es für Deine Kinder sehr wichtig ist,Kontakt zum Vater zu haben und vielleicht mußt Du sogar mit Sorge tragen,diese Besuche zu ermöglichen,meine,ich habe mal von so einem Fall gelesen,wo die Mutter weit weg gezogen ist,gegen den Willen des Vaters,und mußte dann sowohl finazielle als auch zeitlich,diese Besuche mitermöglichen.
Vielleicht solltest Du mit ihm sprechen und nach einer Möglichkeit suchen,die für Euch beide befriedigend ist.
Da ich durchaus verstehen kann,daß er sich in diesem Fall (Kinder ziehen weit weg und er kann sie nicht sehen) gegen die Zahlung sträubt und Dir sogar dicke Steine in den Weg legt.