Ich denke auch,
soweit du nichts unterschrieben hast, musst du auch für nichts aufkommen.
es wäre ja noch schöner, wenn man immer damit rechnen muss, dass man für den oder den aufkommen muss. das geht ja gar nicht.
ich würde auch nicht zur bank gehen und wenn doch: ABSOLUT NICHTS UNTERSCHREIBEN!!!
einen schufa-eintrag bekommt man übrigend nur, wenn es einen titel gibt, d. h. ein urteil des gerichts oder einen vollstreckungsbescheid. soetwas wird dir vom gericht immer zugestellt und es gibt fristen zur einlegung von rechtsmitteln. wenn du einen eintrag in der schufa hast, musst du vorher sehr viele aufforderungsschreiben und eben schreiben von gerichten (mahnbescheid o. ä.) bekommen haben, ansonsten kannst du gar kein eintrag in der schufa haben!!!
Marleen