Hallo Liebe Mütter, habe am 1.6. mein Drittes Kind auf die Welt gebracht. Habe von der Krankenkasse auch dieses üblichen Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt , 13 EUR täglich, erhalten.
NUN MEINE FRAGE :
Ich stelle gerade fest, dass ich nicht mein Netto-Gehalt als Einkommen in der Mutter-schutzfrist bekommen habe. Der Anteil von der Krankenkasse max. 13 Euro stimmt.
Habe ich Anspruch auf diesen Arbeitgeberzuschuss ? Ich habe dieses bei den anderen zwei Kindern weder beantragt noch bekommen, höre es zum ersten Mal bei Durchsicht von Unterlagen !!
Ist das jemanden auch schon mal passiert? Gibt es ein AG- Maximalsatz?
Habe ich einen rechtlichen Anspruch, dass ich mein ca. Netto-Gehalt im Mutterschutz bekomme? Wie sage ich das am Besten meinem Arbeitgeber, dass ich noch Geld bekomme? Mich würds ehrlich gesagt freuen, diesen Geizhals nochmal zu ärgern..
Lieben Dank, Gruss und Kuss an euch !