Hallo
Erstmal zu den BEdenken meiner Vorrednerin: Auch Selbständige kriegen Elterngeld (bin auch selbständig, und habe bereits fü mein erstes Kind Elterngeld erhalten). Man muss sich also nicht von einem Steuerberater beraten lasssen, sondern nur mal ins Gesetz reingucken.
Das Elterngeld bei Selbständigen bemisst sich aber nicht nach den letzten 12 Monaten vor der GEburt, sondern nach dem letzten Veranlagungszeitraum, also in der Regel dem letzten Kalenderjahr. Das Einkommen, welches zugrund gelegt wird, steht in dem Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, also in eurem Fall 2009. Daran könnt ihr auch nichts ändern. Wenn er 2010 mehr verdient hat: Pech gehabt!
2. Der Vater kann die 2 (oder auch mehr, dann reduziert sich die Bezugszeit für die Mutter entsprechend) jederzeit nehmen, also auch in der Mitte, z.B. im 4. und 5. Monat, oder wann immer er will. Das ganze muss nur zusammen mit dem Eltergleld für die Mutter beantragt werden. Das Formular sieht das auch schon vor. Da gibt es eine Spalte für den Vater und eine für die Mutter.
3. Du meinst sicher nicht 8 Monate, sondern 8 Wochen, oder? Also den GEsetzlichen Mutterschutz. Leider ist es so, dass die ZEit des Mutterschutzes auf das Elterngeld angerechnet wird. D.h. du bekommst 8 Woche dein normales Gehalt, und dann nur noch 10 Monate das Elterngeld. Angestellte Frauen kriegen also faktisch nie mehr als 10 Monate Elterngeld.
ICh hoffe, ich konnte dir helfen. LG, Attica