Hallo
Ich hab folgendes Problem. Ich bin seit dem 17.03 im Mutterschutz und habe auch anspruch auf Mutterschutzgeld. Aufgrund eines Urlaubs habe ich denn antrag bei meiner Krankenkasse, am 26.03 abgegeben.
Nun ist es so, das mein Arbeitgeber bis heute nicht die Verdienstbescheinigung zur Krankenkasse gesendet hat. Habe dies bezüglich schon viele Telefonate mit meiner sachbearbeiterin bei der Krankenkasse geführt sowie mit meinem Arbeitgeber.
Heute hat meine Sachbearbeiterin selbst bei meinem Arbeitgeber angerufen und wirde 5 mal telefonisch abgewiesen da sich die zuständige dame am telefon verleugnen lies.
Dann hat mich meine Sachbearbeiterin zurück gerufen und meinte zu mir sie ist mit einem ungutem Gefühl aus dem gespräch gegangen wird aber morgen früh nochmal anrufen.
Meine Frage ist nun, ist dem arbeitgeber auch irgendwie eine Frist gesetzt, bis er meine Verdienstbescheinigung abzugeben hat? ich meine ich muss ja auch irgendwie Miete und so zahlen und bis jetzt is halt kein Geld eingegangen und die Krankenkasse kann nichts machen solang diese Bescheinigng nicht eingeht.
Ausserdem habe ich mir gedacht.
Man bekommt ja geld für 6 wochen vor der geburt und dann nochmal für 8 wochen nach der Geburt dieses Mutterschutzgeld.
Nun bin ich kurz vor meinem ET. SOLLTE ich bis zum zeitpunkt der Geburt kein Muschutz geld für die ersten 6 wochen erhalten haben, kann der arbeitgeber mir dann verweigern mir diese zu zahlen, sodass er quasi nur noch die 8 wochen für nach der geburt zahlen muss? Oder ist er verpflichtete mir auch die 6 wochen für vor der geburt zu zahlen, falls es bis zur entbindung noch nicht geschehen ist?
ich hoffe ihr könnt mir folgen bin etwas Kunfos.....
Lg Asiensperle