Stimmt...
Du bekommst Mutterschaftsgeld für mind. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, also immer 99 Tage. Es sei denn, Dein Kleines überlegt es sich anders und kommt erst ein paar Tage später, dann verlängert es sich um diese Tage.
Bei Frühgeburten bekommt man sogar für 12 Wochen nach der Entbindung MUG.
Um es zu beantragen musst Du eine Bescheinigung beim Frauenarzt über den mutmaßlichen Entbindungstermin ausstellen lassen, frühestens jedoch 1 Woche vor Beginn Deines Mutterschutzes (sonst erkennt sie die KK nicht an). Diese Bescheinigung ist gelb und sieht 'n bissl aus wie ein Rezept. Auf der Rückseite musst Du Deine Daten ausfüllen + unterschreiben. Das ist dann der Antrag auf das MUG vor der Entbindung. Du musst es also an die KK senden.
Nach der Geburt des Baby's bekommst Du vom Standesamt eine Geburtsurkunde für "die Zwecke der Mutterschaftshilfe" zur Vorlage bei der Krankenkasse. Diese musst Du auch dorthin senden. Dann werden die 8 Wochen nach der Entbindung ausgezahlt.
Beim Elterngeld werden die 8 Wochen nach der Entbindung, in denen Du MUG beziehst, gekürzt. Du hast also (wenn Du nicht alleinerziehend bist) danach Anspruch auf 10 Monate Elterngeld.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!
Liebe Grüße und alles Gute! :-D
sunny