Hi
erstmal zu den 15 Euro: Ihr seid wohl verurteilt worden, "gesamtschuldnerisch" 15 Euro zu zahlen. D.h. jeder für sich ist verpflichtet, 15 Euro zu zahlen, die Gegenseite kann aber nur einmal Zahlung verlangen. Zu kompliziert? Ich versuche es einfacher:
A und B verunstalten die Jacke. Das kostet 15 Euro insgesamt. Wenn nun A und B jeweils verurteilt werden, 7,50 Euro zu bezahlen, kann es passieren, dass A zahlt und B nicht. D.h. der Geschädigte hat immer noch nicht 15 Euro, sondern eben nur 7,50. Um ihn davor zu schützen, verurteilt das Gericht "gesamtschuldnerisch". D.h. A und B sind jeder dafür verantwortlich, dass der Geschädigte 15 Euro bekommt. Zahlt B nicht (oder verschwindet spurlos oder stirbt), haftet A nach wie vor für die gesamten 15 Euro.
Nun müssen natürlich nicht A und B beide 15 Euro zahlen, denn sonst hätte der Geschädigte ja plötzlich 30 Euro. Sie können sich also einigen, dass sie beide 7,50 zahlen (oder A überweist halt die ganzen 15 Euro und B zahlt A wieder 7,50 zurück).
Wenn Ihr Euch also geeinigt habt und auch beide 7,50 gezahlt habt, müsste alles okay sein. Da Ihr aber eben beide für die 15 Euro haftet, müsst Ihr im Zweifel auch den Beweis erbringen, dass der Geschädigte die 15 Euro auch bekommen habt. Es sollte dafür reichen, wenn Ihr beide den entsprechenden Kontoauszug vorlegt.
Zum Kontoauszug: Bei der Sparkasse bekommst Du sicher noch mal einen Kontoauszug - aber vermutlich nur gegen Gebühr.