Klar
kannst Du zum Gericht. Gibt für sowas schon veröffentlichte Fälle. Die Nachtruhe muss eingehalten werden und was für ein Lärm da stört, ist nebensächlich.
Du kannst das auch als Mietminderungsgrund ansehen und Deinen Vermieter auffordern, das zu unterbinden.
Du solltest aber vorher mal mit den Nachbarn reden. Vielleicht wissen die das ja gar nicht.
Wenn sie es trotzdem weiter machen, kannst Du immer noch die beiden oben beschriebenen Wege beschreiten.
Ach ja: Um vor Gericht einstweiligen Rechtsschutz - also baldmöglichste Ruhe - zu bekommen, darfst Du nicht zu lange warten. Je länger Du wartest, desto eher wird das Gericht sagen: "Die hat das schon ... Monate ertragen, dann gibt es keinen einstweiligen Schutz, sondern wir ziehen in aller Ruhe das Hauptsacheverfahren durch".