Meine meinung dazu...
Sicher ist es sinnvoll, sich an seinen namen z ugewöhnen .Aber der Wunsch nach einem Zweitnamen, auch noch selbstbestimmt, ist nachvollziehbar . Und sollte eigentlich kein behördliches Problem darstellen. Wenn man in die USA reist, muß man sogar einen zweitnamen erfinden, da er im Anmeldeformular verlangt wird.
Wenn die junge Dame einen zweitnamen haben will, ist das ebenso legitim, wie wenn sich jemand einen Künstlernamen zulegt und eintragen läßt.
Natürlich sollte der Prozess nicht wahllos sein und sie muß dann mit dem Zweitnamen leben. Andererseits kann ich NICHT verstehen, wie sich irgendein Amt erdreisten kann und willkührlich darüber entscheidet, ob jemand einen Zweitnamen bekommen darf oder nicht . Menschen, die ohne Gedächtnis und Papiere gefunden werden, bekommen einen komplett neuen namen, andere lassen sich einen unliebasamen Teil (zB Adolph) streichen, wieder andere verbinden mit ihrem namen ein Trauma, das sie gerne loswerden wollen. Da sollte uns die Bürokratie keine Steine ni den Weg legen .
Meiner Meinung nach darf Sphie durchaus auch Sophie Valentina heißen . Und wenn ihr das ein Amt verweigert ,kann die mama eben einen sog. Rufnamen nachtragen lassen .Der ist dann sogut und sichtbar wie der Zweitname, wird aber damit begründet, da ßman das Kind seit frühester Kindheit immer schon Valentina gerufen hat....