Hallo,
ich wohnte nun seit ca 15 Jahren in einer gemeinutzungen Wohnungsbaugesellschaft. Eine Kaution wurde damals nicht verlangt.
Am 01.01.2005 wurde das Haus an eine Pivatperson verkauft. Nun will der Vermieter nachträglich die dreifache Kautionsmiete (Kaltmiete).
Meine Frage: Hat der Vermieter das Recht die Kaution nun einzuziehen?
Für einen fachlichen Rat bin ich sehr dankbar!!
Gruß
Evi