Wenn es ein
berufsbedingtes BV ist, kannst Du natürlich in einem anderen Gewerbe arbeiten. Denn es geht dann ja darum, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht geeignet ist.
Was die Elternzeit betrifft, darfst Du ebenfalls arbeiten, allerdings habe ich nun schon oft gelesen, dass sich das kaum lohnt, da das Einkommen so gut wie komplett angerechnet bzw. vom Elterngeld abgezogen wird.
LG und alles Gute!