nanook_12234272@heiner und unterfranke
was die Abrechnung der Nebenkosten betrifft, geb ich euch absolut recht.Die muss er zahlen und auch selber erstellen (lassen), da kann er sich Hilfe holen z.B. bei einem Eigentümerverein.
Aber wenn ich jetzt den Post über den Mietvertrag lese, verstehe ich das so, dass einmal 170 Euro Vorauszahlung für Heizkosten und einmal 170 Euro Pauschale für Betriebskosten vereinbart sind. Das diese zusammengenommen 340 Euro zuviel sind, bei 70 qm Wohnfläche und 470 euro Kaltmiete denke ich dürfte klar sein, aber lt. Vertrag wäre der Vermieter zunächst einmal berechtigt mtl. 810 Euro zu verlangen.
Vllt wäre zu überlegen, wie man der TE helfen kann hier klare Verhältnisse und angemessene NK zu erhalten, was aus der Ferne recht schwer ist.
@lalala : Gut, dass du die Rechnungen von deinem Vermieter erhalten hast, mach dir hier unbedingt Kopien bevor du sie zurück gibst.
Steht in deinem Mietvertrag etwas darüber, ob die Pauschale bei Bedarf angepasst werden darf?
Bezüglich der Heizkosten gibt es bei dir einen Sonderfall (Einliegerwohnung), hier kann über die qm abgerechnet werden, d.h. deine Wohnfläche geteilt durch die Gesamtwohnfläche ist der Anteil den du für Heizung und WW-Bereitung zahlen musst. Natürlich nur anteilig, d.h. wenn du nur 6 Monate in der Wohnung wohnst zahlst du nur 6 / 12 tel.
Frag deinen Vermieter doch ganz nett, ob er dir die Gesamt-qm nennen kann, dann kannst du für dich selbst schon einmal rechnen. Wenn du tatsächlich im letzten Jahr zuviel Vorauszahlung geleistet hast, kannst du ab Erhalt der Heizkosten-Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlung verlangen.
Betriebskosten-Pauschale:
sollte angemessen sein, d.h. weder dich noch den Vermieter bevorteilen bzw. benachteitigen und wenn möglich alle relevanten Betriebskosten enthalten.
google mal unter "Betriebskostenverordnung" da stehen alle Kosten aufgeführt. Die rechnungen über die Betriebskosten hast du ja auch.
Versuch dich da mal mit deinem Vermieter zusammen zu setzen und eine geeignete Lösung zu finden.