Hallo,
ich habe leider im Internet nichts dazu finden können und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Dieser Fall ist glaube ich auch eher selten. Ich fange während meiner Mutterschutzfrist einen neuen Job an und gehe anschließend in Elternzeit. Der Arbeitsvertrag wurde schon Anfang letzten Jahres beim gleichen Arbeitgeber geschlossen, bevor klar war, dass ich schwanger bin.
Meine Frage ist nun: wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss? Im Gesetz steht es wird ein Durchschnittsgehalt ermittelt von den letzten 13 Wochen vorher und Verdiensterhöhungen werden mit angerechnet. Würde es sich um eine Gehaltserhöhung handeln, die erst während der Mutterschutzfrist in Kraft tritt wäre es für mich logisch, dass ich sie nicht im Arbeitgeberzuschuss erhalte. Nun handelt es sich aber um einen völlig neuen Vertrag. Der alte war befristet und ist abgelaufen und der neue beginnt (Positionswechsel). Nun handelt es sich um den selben Arbeitgeber, der nun weiss, was ich in den letzten 13 wochen verdient habe. Man nehme aber nun den Fall, dass ich in dieser Firma neu bin, was würde dann gezahlt werden?
Ich kann meinen Fall nicht klar einordnen und hoffe einen Tipp zu bekommen.
Vielen Dank!!!
sunkasees