Hallo,
Also mein mann und ich möchten so gerne ein zweites kind. Ich habe vorher eine volle stelle gehabt. Wir wollten gerne, das ich in der elternzweit schwanger werder, da ich so ein gesichertes einkommen und elterngeld fürs zweite kind hätte. (Demnach ja von der vollen stelle berechnet) ich muss nämlich dazu sagen, dass ich sobald ich schwanger bin nicht mehr arbeiten darf. Insofertn würde mein volles gehalt ab dem 1. geburtstag meines ersten kindes wieder berechnet werden, ohne das ich arbeiten würde.daraufhin auch das elterneld so berechnet. (So der idealfall)
Nun ist meine elternzeit bald um und es hat einfach nicht geklappt. Sicherlich zu viel kopfsache bei mir.
Ich habe in zwei wochen einen termin bei meinem chef und wollte (wenn ich bis dahin nicht ss bin) mit einer halben stelle wieder einsteigen. Sagen wir mal ich bespreche das alles mit ihm ind ggf. Bekomme ich eine vertragsänderung von voll auf halbtags und so weiter. Und werde genau in der zwischenzeit schwanger. Also alles ist besprochen und fertig geregelt und dann bin ich schwanger. Dies würde ich ja meinem chef mitteilen und er würde mir daraufhin das arbeitsverbot aussprechen. Was gilt denn dann? Also gilt dann der neue vertrag? Der aufgesetzt wurde, in dem ich aber nicht gearbeitet habe? Oder ist der gar nicht rechtskräftig weil es ja zu einem "ausführen" nie gekommen ist? Gilt der alte vertrag dann noch? Also wird alles beim alten bleiben, so wie ich zuletzt gearbeitet habe? (Voll) Das wäre ja schon grosser finazeller unterschied.
Hat jemand da erfahrung oder ahnung?
Ich würde mich über eine antwort freuen. Meinen arbeitgeber kann ich das ja schlecht fragen. :mrgreen: