aura_12302685Also da muss ich jetzt nal einhaken.
Die Rechnung die du bekommen hast, wirst du wohl bezahlen müssen.
Das ist die Rechnung für die 35 Minuten Beratung die du bekommen hast.
Wenn du die Rechnung nicht bezahlen kannst, hättest du dich gar nicht beraten lassen dürfen.
Das nennt sich Erstberatungsgebühr, und die musst du immer bezahlen, egal ob der Anwalt dich dann gerichtlich vertreten hat oder nicht.
Und die musst auch auch bezahlen, auch wenn du dem Anwalt kein Mandant übertragen hast.
Solltest du die Rechnung nicht bezahlen, kann der Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren gegen dich einleiten lasse, dessen Kosten DU zu tragen hast. Aus dem Mahnverfahren und dem daraus entstehenden Titel darf der Anwalt dann durch den Gerichtsvollzieher pfänden lassen.
Solche Menschen wie dich hat man gerne. Lassen sich beim Anwalt beraten und wollen dann die Rechnung nicht bezahlen.
Und ich weis wovon ich rede, ich bin Rechtsanwaltsfachangestellt schwerpunktmäßig in der Zwangsvollstreckung tätig.