Folgende Situation: Trennung Ende Januar, der Partner hält sich momentan in der Pfalz bei Freunden auf.
Briefe an die Adresse wurden zugestellt. U.a 2 Briefe vom Gerichtsvollzieher, der in der Nähe des derzeitigen Aufenthaltsortes sien Büro hat. Der Partner ist bei der Adresse der Expartnerin gemeldet und hat dort auch noch alle seine Sachen (Bekleidung, Hygieneartikel, Möbel etc). Es besteht kein Mietvertrag und die beiden sind weder verlobt noch verheiratet! Sie hat den Namen jetzt von der Tür genommen.
Wie lange muss die Partnerin die Sachen aufbewahren, musss sie eine Frist setzen und kann sie die bei Nichtabholung einfach entsorgen? Wie sollte sie fortfahren, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht`?