Wenn ....
... dort Parkscheibenpflicht ist und Du hast keine Parkscheibe benutzt, dann bist Du ein Falschparker... Egal ob das Köllchen mit Krickelschrift geschrieben wurde oder nicht.
Was allerdings nicht rechtens ist, dass Du bereits nach 2 Minuten das Knöllchen bekommen hast. Parken fängt nämlich nach 3 Minuten nach Verlassen des Pkw's an!
Und da musst Du jetzt ehrlich zu Dir selber sein, ob es wirklich nur 2 Minuten waren oder ob das Mütterchen vor Dir doch zu lange gebraucht hat, um zu entscheiden welches Brot sie denn nun nimmt....
Wenn es wirklich nur 2 Minuten waren, dann kannst Du immer noch Einspruch gegen das Knöllchen erheben...
LG
Pluster