Leider ist das FA im Recht..
Hi Lini,
das darf nur das FA (oder eine andere Steuerbehörde) und die Steuerverbindlichkeiten, die noch offen sind dürfen mit eventuellen Forderungen seitens Deines Freundes ans FA verrechnet werden. Das hat auch nichts mit dem Insolvenzverfahren oder mit dem Pfändungsschutz zu tun, denn eine Einkommensteuererstattung ist ja kein "Einkommen" an sich.
Selbst wenn das Insolvenzverfahren zu Ende ist, bestehen die Steuerschulden immer noch, falls in den 7 Jahren keine sonstigen Zahlungen an das Finanzamt geleistet worden sind.
Das einzigste was versucht werden kann ist, wenn neben den tatsächlichen Steuerschulden auch noch Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge ebenfalls damit aufgerechnet werden, dass man nach Zahlung dieser Beträge einen Erlaßantrag über die Hälfte der Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge stellen kann. Das sollte dann am besten der Insolvenzverwalter tun. Kann dann auch schon ein hübsches Sümmchen weniger werden...
Viel Erfolg,
Gruß Kylie