Komische Polizei
Hallo!
Also erstens müssen die sich ausweisen, zweitens bin ich der meinung dass die nur mit blaulicht fahren dürfen wenn es die zentrale "erlaubt" und drittens hast du ne quittung für die 50 Euro?
zu welcher dienststelle gehören die denn? weißt du woher die kamen? wenn ja dann würde ich mal in der dienststelle nachfragen ob die methoden der polizei immer so sind? aber immer sachlich bleiben.
was für ne anzeige sollst du denn noch bekommen, wenn du dein bußgeld schon bezahlt hast? oder hast du noch nicht gezahlt?
Frag dich bei der polizei schlau.
Was mich auch wundert ist, das die extra für dich umdrehen, fährst du so ein auffälliges fahrzeug.
und Eintragungen im Fahrzeugschein sind nicht vollständig? das müssen die jetzt nachweisen nicht du.
Also, viel Glück beim Recherchieren
LG
Antje