smomha_12957166Erstmal Begriffe klären.
Hallo Maus133
Zu der Frage was ich glaube, glaube ich in Bezug auf dieses Thema das, was in den entsprechenden Gesetzen steht.
Von "Strafkartei der Polizei" war i.Ü. nie die Rede, sondern vom Führungszeugnis und vom Bundeszentralregister. Ganz abgesehen davon daß auch Einträge dort (in den Datenbanken der Polizei) Löschfristen unterliegen (geregelt in den Polizeigesetzen der Bundesländer, für NRW z.B. 38 PolG-NW)bekommt KEIN Arbeitgeber Einsicht in polizeiliche Datenbanken.
Du hast behauptet daß Einträge im Führungszeugnis 0 nie wieder gelöscht werden. Ich habe bereits den 34 BZRG genannt, in dem die Löschfristen der Führungszeugnisse N und 0 festgelgt sind. Auch im Bundeszentralregister, daß viel umfangreicher ist als die FZ N und 0, unterliegen die Einträge Löschfristen (nachzulesen in 46 BZRG). Aber auch dort haben nur bestimmte Behördliche Arbeitgeber Einblick (geregelt in 41 BZRG) und KEINE Versicherung.
Wenn Du jetzt immer noch anderer Meinung bist, bitte ich Dich entsprechende Quellen, Vorschriften etc. zu nennen, die Deine Aussagen stüzten, anstatt auf den "Glauben" zu setzen.
Ich meinte das mit dem "Unsinn" nicht wirklich böse, aber versuch doch mal nachzuvollziehen, daß die Fragesteller hier Deine Antwort evtl. für bare Münze nehmen, weil sie denken Du kennst Dich aus. Im Extremfall würde sich vielleicht die Fragestellerin nicht um den Job bewerben, weil sie aufgrund Deiner Auskunft glaubt, daß es eh nichts bringt.
Deswegen sollte man -so denke ich- auf solche Fragen nur antworten, wenn man sich entweder auskennt (was man im Registerrecht als Normalbürger keineswegs muß, ich würde es auch nicht, wenn ich nicht beruflich damit zu tun hätte) oder aber dazu schreiben, daß es sich um eine MEINUNG handelt, und man es nicht genau weiß.