Hallo,
ich habe nach 7monatiger Arbeitslosigkeit eindlich wieder einen Job gefunden, wenn auch vorerst halbtags. Ich arbeite am Empfang eines Seniorenzentrums der AWO. Nun möchte mein Arbeitgeber noch ein polizeiliches Führungszeugnis haben. Dies habe ich beantragt und war ziemlich entsetzt als ich gesehen habe das es zwei Einträge enthält. Ich wurde rechtskräfitg am 17.11.2010 und 27.03.2012 wegen Betruges (1. Verurteilung Warenbestellung durch meinen EX-Mann auf meinen Namen und nicht Bezahlung, 2. Verurteilung ich habe dem Arbeitsamt zu spät mitgeteilt das ich wieder Teilzeitbeschäftigt bin) verurteilt. In der ersten Sache lagen die Tagessätze bei 40 und in der zweiten bei 70. Mein Anwalt sagte mir seinerzeit ich könne froh sein, denn so wäre ich nicht vorbestraft. Daher bin ich auch nicht davon ausgegangen das diese Sachen im FZ stehen. Im Einstellungsbogen habe ich die Frage nach einer Vorbestrafung auch mit nein beantwortet.
Jetzt habe ich natürlich große Angst den Job wieder zu verlieren auf Grund des Eintrags.
Können diese beiden Einträge zu einer Kündigung führen? Stehen diese beiden Einträge auch im erweiterten Führungszeugnis?