Hallo,
Ich habe einer guten Bekannten ein paar tausend Euro geliehen.
Sie hat mir dafür ein privates Schuldanerkenntis unterschrieben.Darin steht außer ihren und meinen persönlichen Daten unter anderem : Rückzahlen des Darlehens 14.01.08 und der Satz: Wegen des vorgenannten Betrages unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen. Bis jetzt habe ich aber noch kein Geld erhalten.
Da es sich um ein privates Schuldanerkenntnis handelt, muss ich nun ein Mahnbescheid beantragen. Im Internet habe ich gelesen, das der Gläubiger gegen diesen Mahnbescheid Einspruch erheben kann. An einer anderen Stelle habe ich aber nun gelesen, das er in diesem Fall kein Einspruch erheben kann, weil er sich ja schon der Zwangsvollstreckung unterwirft und die Forderung in dem Schuldanerkenntis anerkennt.
Weis jemand ob das richtig ist. Kann er keinen Einspruch erheben?
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank
Hawiw