RE:
Hallo,
nach Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung bestehen demnach weiterhin insgesamt mehr als 100.000,00 Schulden.
Mit einem Restgehalt von 550,00 (abzüglich aller weiteren Kosten) ist diese Schuldsumme nicht zu stemmen. Nehmen wir an, dass Sie 300,00 monatlich aufbringen möchten, Sie zahlen mehr als 21 Jahre dafür. Das Haus ist aber trotzdem weg.
Hier sind weder Zinsen noch weitere Kosten inbegriffen.
Selbst eine günstigere Umschuldung macht meines Erachtens keinen Sinn.
In der Verbraucherinsolvenz können Sie sich nach 6 Jahren (Wohlverhaltensperiode) bzw. 5 Jahren vollständig entschulden.
Sie sollten sich dringend, kompetent beraten lassen. Im Internet kann Ihnen niemand eine genaue Auskunft geben. Die Sachlage kann nur mit Sichtung der Unterlagen exakt analysiert werden.
Versuchen Sie bei weiteren Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen einen kurzfristigen Termin zu erhalten.
MfG