hallo zusammen,
brauche mal dringend euren rat...
mein freund hat damals bei 1&1 einen dsl-vertrag abgeschlossen mit 24 monaten laufzeit. nach etwa einem jahr ist er unerwartet arbeitslos geworden und hat daraufhin seine wohnung aufgegeben, sein telefon und alle kostenfresser aufgegeben und ist zu mir gezogen. er hat auch bei 1&1 angerufen, ob er vorzeitig aus seinem vertrag rauskommen könnte, da er sich das alles nicht mehr leisten kann, eh kein telefon und keine wohnung mehr hat,... darauf haben die sich dort nicht eingelassen und auch nicht auf seinen vorschlag sozusagen im vertrag zu pausieren und die restlichen noch ausstehenden monate dann weiterzuführen, wenn er wieder arbeit hat und es finanziell möglich ist. jetzt habe ich mir eben mal die agbs von denen durchgelesen und dort steht:
"8.1Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird.
8.2Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
8.3Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt."
beim 8.2 frage ich mich nun, ob er nicht das recht zu einer vorzeitigen kündigung gehabt hätte, weil doch ein wichtiger grund vorliegt???? ein derartiger grund wie finanzielle not durch arbeitslosigkeit müsste doch wohl ein wichtiger grund sein...
dann ist die geschichte diese woche noch in die zweite runde gegangen... er hat sich das letzte jahr irgendwie diese blöden kosten von 1&1 aus den rippen geleiert und im november per fax gekündigt - steht ja auch in den agb (8.3). die frist von vier wochen zum ablauf der zwei jahre wurde gewahrt. nun haben die von 1&1 trotzdem weiterhin abgebucht, woraufhin mein freund die einzugsermächtigung bei der bank widerrufen hat. jetzt flattern uns hier mahnungen ins haus, dass das abbuchen ja nicht möglich war und die ausstehenden beträge überwiesen werden sollen, sowie für die zwei "fehlbuchungen" noch zusätzlich eine bearbeitungsgebühr von 9,60 . auf eine anfrage bei 1&1 hieß es nur, dass angeblich keine kündigung eingetroffen sei. das blöde ist, dass durch einen erneuten umzug von uns im dezember diese blöde faxbestätigung irgendwo verschwunden ist.
nun meine fragen:
wer trägt bei der kündigung die beweislast? das fax ist ja im november definitiv durchgegangen, nur der doofe ausdruck ist seit dezember verbuddelt... :-(
ausserdem frage ich mich ob die agb bzgl. der bearbeitungskosten gerechtfertigt ist:
"5.3Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. 1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens sechs Werktage vor Lastschrifteinzug per e-mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 EUR 9,60 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist 1&1 berechtigt, ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt und Portokosten zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste."
es steht ja drin, dass der kunde nachweisen muss, dass ein schaden nicht oder in wesentlich geringerer höhe entstanden ist im bezug auf die 9,60 bearbeitungsgebühr.
1. ist bereits im november gekündigt worden, da hätten eh ab januar keine abbuchungen mehr stattfinden dürfen.
2. was soll denen denn bitteschön für ein schaden entstanden sein, wenn mein freund seit über einem jahr überhaupt keine leistung mehr von denen benutzt und noch nicht mal ne wohnung, geschweige denn einen eigenen telekom-anschluss besitzt??
und ausserdem, wenn ich mal nen blick ins bgb werfe: 307 besagt ja, dass bestimmungen in agb's unwirksam sind, wenn sie den vertragspartner des verwenders entgegen den geboten von treu und glauben unangemessen benachteiligen. sind die einforderung der 2x 9,60 bearbeitungsgebühr wegen einer aufgrund der kündigung geplatzten lastschrift nicht ein verstoss gegen treu & glauben?
ich finde das schon heftig, was die mit ihm abziehen...
vielen dank fürs lesen und für jeden tip, wie man sich da wehren kann bzw. vielleicht auch die belehrung, dass die evtl. im recht sind...
liebe grüsse, babsi